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aws Seedfinancing - Innovative Solutions

AWS - Austria WirtschaftsserviceAWS - Austria Wirtschaftsservice
Bis zu 400.000Bis 31.12.2026

Gefördert werden Gründungs- und Scale-up-Vorhaben von Kleinst- und Kleinunternehmen mit vorhandenem Proof of Concept, die auf Marktreife und Markteinführung ausgerichtet sind. Voraussetzungen sind hoher Innovationsgrad, hoher gesellschaftlicher Mehrwert/Impact sowie realistische, hohe Marktchancen im Rahmen skalierbarer Geschäftsmodelle. Angeboten werden Zuschüsse sowie Beratung zu Innovationsschutz und Finanzierung für impactorientierte Start-ups aller Branchen außer Deep Tech.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphase

Bereits gegründete, eigenständige Personen- oder Kapitalgesellschaften (Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition), max. 54 Monate nach Firmenbucheintragung, mit vorhandenem Proof of Concept. Innovative, impactorientierte Start-ups aller Branchen (außer Deep Tech) mit hohem Innovationsgrad, hohem gesellschaftlichem Mehrwert und skalierbarem Geschäftsmodell. Team muss divers, engagiert, gründungsorientiert und risikobereit sein, unternehmerisches Vollzeitengagement wird vorausgesetzt.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussBeratung und Know-howPatent- und Schutzrechtsberatung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderbaren Kosten, maximal € 356.000. Mit Gender Bonus (Frauen halten in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile) erhöht sich die Förderquote auf 90 %, maximal € 400.000. Mindestens 10 % (bzw. 5 % bei Gender Bonus) der Gesamtkosten müssen als Eigenkapital der Gesellschafter:innen eingebracht werden. Zusätzlich Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (max. 12h) sowie Unterstützung bei Erschließung weiterer Finanzierungsquellen. Projektlaufzeit max. 2 Jahre, Auszahlung in Tranchen nach Meilensteinen.

Einreichung

Laufende Einreichung möglich, Entscheidung im Rahmen von Jurysitzungen mehrmals jährlich (in der Regel quartalsweise). Genehmigungsdauer 2-4 Monate. Erfolgsquote rund 20 %. Entscheidungen über Förderungsgewährungen auf Basis des aktuellen Programmdokuments können bis 31.12.2026 erfolgen.

Ausschlüsse

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Stiftungen, Genossenschaften, Vereine und Einzelunternehmen sind nicht antragslegitimiert. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, mit anhängigem Insolvenzverfahren oder offener EU-Rückforderungsanordnung. Zudem ausgeschlossen: Großunternehmen bzw. Unternehmen über KMU-Kleinstunternehmens-Grenze, Vorhaben aus dem Deep-Tech-Bereich, Unternehmen mit bereits ausgeschütteten Gewinnen, sowie Mehrheitseigentümer, die nicht selbst junge Kleinstunternehmen sind, mit über 25 % Beteiligung.

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Robert Kopka

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