Gefördert werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben von Deep-Tech-Startups, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden (i.d.R. TRL 6). Angeboten werden Zuschüsse sowie individuelle Beratungsleistungen. Voraussetzung ist ein Technologiesprung mit außergewöhnlich hoher technologisch-wissenschaftlicher Herausforderung, großes Wachstumspotential und ein kompetentes, gründungsorientiertes Team.
Deep-Tech-Startups (Gründung bis 5 Jahre, Antragstellung bis 54 Monate nach Gründung) als Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und weniger als € 10 Mio. Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme. Das Geschäftsmodell muss auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung) basieren, großes Wachstumspotential (mehrere Mio. Umsatz, Finanzierungsrunden ab € 5 Mio.) sowie ein innovatives, kompetentes, risikobereites Team aufweisen. Eigenständigkeit gemäß EU-KMU-Definition erforderlich.
Hoher Grad an technologischer Innovation & F&E erforderlichBedingt rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderbaren Kosten, maximal € 889.000. Bei Gender Bonus (Frauen halten in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile) erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90%, maximal € 1.000.000. Zumindest 10% (bzw. 5% mit Gender Bonus) der Gesamtkosten müssen als Eigenkapital der Gesellschafter:innen eingezahlt werden. Zusätzlich branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching (Innovationsschutz-Beratungsgespräche max. 12h) sowie Unterstützung bei Erschließung weiterer Finanzierungsquellen. Projektlaufzeit 4 bis 7 Jahre, Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre.
Laufende Antragstellung über den aws Fördermanager, keine fixen Einreichfristen. Die Genehmigungsdauer richtet sich nach den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr (i.d.R. quartalsweise) stattfinden. Erfolgsquote liegt bei 25%. Entscheidungen über Förderungsgewährungen auf Basis des aktuellen Programmdokuments können bis 31.12.2026 erfolgen.
Ausgeschlossen sind GesbR, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine, Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung sowie Unternehmen in laufendem oder mangels Vermögen abgewiesenem Insolvenzverfahren. Programmspezifisch: andere Unternehmen dürfen max. 24,9% beteiligt sein (Finanzinvestor:innen max. 50%), Firmenbucheintragung darf bei Antragstellung nicht mehr als 54 Monate zurückliegen, der Rahmen des Art. 22 AGVO von € 1.000.000 darf noch nicht ausgeschöpft sein.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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