Gefördert werden Vorgründungs- und frühe Gründungsvorhaben aller Branchen (außer Deep Tech) mit hohem Innovationsgrad, positivem gesellschaftlichem oder ökologischem Mehrwert (Impact) und hohen Marktchancen im Rahmen skalierbarer Geschäftsmodelle. Finanziert wird die Erarbeitung eines ersten Proof of Concept bzw. Prototyps. Angeboten werden ein Zuschuss sowie Beratungsleistungen. Voraussetzung sind ein diverses, engagiertes Gründungsteam mit Vollzeitengagement und Offenheit für Wachstumsfinanzierung.
Natürliche Personen mit Gründungsabsicht (Gründungsteams vor Unternehmensgründung) sowie bereits gegründete antragsberechtigte Unternehmen (Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften) bis max. 6 Monate nach Firmenbucheintragung. Zielgruppe sind innovative, impactorientierte Start-ups aller Branchen mit gesellschaftlichem oder ökologischem Fokus, überdurchschnittlicher Wachstumsstrategie und Offenheit für Risikokapital. Der innovationsspezifische Impact muss in Themenfeldern wie Diversität/Gleichstellung, Umwelt/Klimaschutz, Gesundheit/Pflege, Bildung, Mobilität oder Stadtentwicklung liegen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderbaren Kosten, max. € 89.000. Bei Gender Bonus (Frauen halten künftig mehr als 25 % der Geschäftsanteile) erhöht sich die Förderquote auf bis zu 90 %, max. € 100.000. Mindestens 10 % (bzw. 5 % bei Gender Bonus) der Gesamtkosten müssen als Eigenkapital der Gesellschafter eingezahlt werden. Zusätzlich werden branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching angeboten (Beratungsgespräche zum Innovationsschutz, max. 12h) sowie Unterstützung bei der Erschließung weiterer Finanzierungsquellen. Maximale Projektlaufzeit 1 Jahr.
Laufende Einreichung, keine fixe Deadline. Die finale Entscheidung erfolgt im Rahmen von Jurysitzungen, die mehrmals pro Jahr (in der Regel quartalsweise) stattfinden. Die Genehmigungsdauer beträgt rund 2-4 Monate und ist abhängig vom 2-stufigen Auswahlverfahren. Erfolgsquote liegt bei rund 20 %. Entscheidungen über Förderungsgewährungen auf Basis des Programmdokuments können bis 31.12.2026 erfolgen.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Stiftungen, Genossenschaften und Vereine sind nicht antragslegitimiert. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwirigkeiten, mit anhängigem Insolvenzverfahren oder offener EU-Rückforderungsanordnung. Nicht gefördert werden Vorhaben aus dem Deep-Tech-Bereich, inkrementelle Innovationen, Crowdfunding-Plattformen und FMA-beaufsichtigte Finanzierungsunternehmen. Während der Laufzeit darf kein weiteres Unternehmen mit derselben oder benachbarter Geschäftstätigkeit betrieben werden.
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Robert Kopka
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