Gefördert wird die Entwicklung und Implementierung einer unternehmensspezifischen Innovationsschutz-Strategie zum Schutz von Innovationsvorhaben aus Schlüsseltechnologiefeldern. Mittels Coaching und Workshops werden Schutzrechte, Geheimhaltung, Lizenzierung und Freedom-to-Operate erarbeitet, kombiniert mit Zuschüssen zur Umsetzung (z.B. Patentanmeldungen, Lizenzerwerb). Zielgruppe sind innovative, technologieorientierte Start-ups und KMU mit Betriebsstandort Österreich, deren Vorhaben maßgeblich zur Entwicklung, Anwendung oder Skalierung von Schlüsseltechnologien beiträgt.
Innovative, technologieorientierte Start-ups und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstandort Österreich, aller Branchen, insbesondere mit Fokus auf Schlüsseltechnologien. Das Vorhaben muss maßgeblich zur Entwicklung, Anwendung oder Skalierung von Schlüsseltechnologien beitragen und eine tragfähige Geschäftstätigkeit mit Wachstumspotenzial sowie ausreichende wirtschaftliche Ressourcen zur Umsetzung aufweisen.
Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlichNicht rückzahlbarer Zuschuss bis EUR 75.000, bei förderbaren Kosten von max. EUR 150.000 und einer Förderungsintensität von max. 50 %. Für Ausbildungskosten von Frauen erhöht sich die Intensität auf 70 % (Kleinunternehmen) bzw. 60 % (Mittelunternehmen). Bei Kauf/Lizenzierung von Patenten (Art. 25 AGVO): Basisquote 25 %, plus Bonus 20 % für Klein-/Kleinstunternehmen bzw. 10 % für Mittelunternehmen, ergibt 45 % bzw. 35 %. Zusätzlich kostenfreies Coaching/Workshops zu Schutzrechten, Geheimhaltung und Lizenzierung durch aws-Expert*innen (Förderungsintensität 100 %). Projektlaufzeit bis zu 3 Jahre.
Laufende Einreichung ohne festen Stichtag über den aws Fördermanager, First-come-first-serve. Genehmigungsdauer 2 bis 12 Wochen, Erfolgsquote 75 %. Bewertungsgremien tagen mehrmals jährlich (etwa quartalsweise). Entscheidungen über Förderungsanträge können auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie noch bis 31.12.2026 (Antragsverfahren) bzw. 30.06.2027 (Wettbewerbsverfahren) getroffen werden.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten (mit Ausnahmen), Unternehmen mit laufendem oder mangels Vermögens abgewiesenem Insolvenzverfahren, Unternehmen mit offener EU-Rückforderungsanordnung sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Genossenschaften und Vereine. Nicht antragsberechtigt sind Großunternehmen (außer im Modul AI-Wissen). Erstanmeldungen, die bereits mit dem Patent.Scheck gefördert wurden, sind ausgeschlossen (keine Doppelförderung), ebenso Schutzrechtsanmeldungen vor Antragstellung.
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Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
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