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Bis zu 55.000Ab 1.1.2024|Bis 23.6.2026Bald vorbei

Das Programm unterstützt innovativ denkende Menschen und junge Unternehmen in der Vorgründungs- und Neugründungsphase bei der Entwicklung von Geschäftsideen bis zur Marktreife. Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse, professionelles Coaching, Mentoring und Workshops angeboten. Zielgruppe sind natürliche Personen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit innovativen Ideen und Gründungsabsicht.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseIn GründungNicht gegründet / In Gründung

Zielgruppe sind natürliche Personen in der Vorgründungsphase sowie Kleinst- und Kleinunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) in der Neugründungsphase. Die Gründung darf maximal 6 Monate zurückliegen. Das Programm ist offen für alle Branchen und alle Technologien. Die Vorhaben müssen eine innovative Idee aufweisen, die zu einem Geschäftsmodell entwickelt wird.

Innovatives Projekt oder Geschäftsmodell erforderlich

Leistungen

Beratung und Know-howCoaching und MentoringFinanzielle UnterstützungGründungsberatungNetzwerk und PartnerschaftenPatent- und SchutzrechtsberatungStartup-InkubationWachstums-UnterstützungWeiterbildungen und TrainingZuschuss

Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu € 49.000 (max. 90 % der förderbaren Kosten) angeboten. Bei Erfüllung des Gender-Bonus erhöht sich der Zuschuss auf bis zu € 55.000 (max. 100 %). Der Eigenanteil beträgt regulär 10 %. Zusätzlich werden kostenlose Innovationsberatungsdienste, Coaching, Mentoring, Workshops sowie Arbeitsplätze in Co-Working-Spaces zur Verfügung gestellt.

Einreichung

Das Programm ist offen. Für 2026 gibt es zwei Einreichfristen: Call 1 läuft vom 24.02. bis 18.03.2026, Call 2 vom 01.06. bis 23.06.2026. Die Einreichung erfolgt online. Der Auswahlprozess ist mehrstufig: Nach einer formalen Prüfung werden ausgewählte Projekte zu einem verpflichtenden Start-up Camp eingeladen, bevor eine Expertenjury die finale Entscheidung über die Aufnahme trifft.

Ausschlüsse

Ausgeschlossen sind Unternehmen, deren Gründung bei der Bewerbung länger als 6 Monate zurückliegt, sowie Projekte ohne Produkt- oder Prozessinnovation. Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder mit anhängigem Insolvenzverfahren.

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Robert Kopka

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