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Förderung der Lehrausbildung

Arbeitsmarktservice ÖsterreichArbeitsmarktservice Österreich

Das Programm unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung von Lehrlingen durch nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse. Gefördert werden Lehrlinge mit geringem Frauenanteil in ihrem Beruf, arbeitsmarktbenachteiligte Lehrlinge, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sowie Erwachsene zur Beseitigung von Qualifikationsmängeln. Die Förderhöhe und -voraussetzungen variieren erheblich je nach Bundesland, Lehrjahr und Zielgruppe. Eine Beantragung vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses ist erforderlich.

Zielgruppe

Standort: ÖsterreichFrühphaseMittlere PhaseSpätphase

Antragsteller sind Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden. Gefördert werden folgende Lehrlinge: junge und erwachsene Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil oder zukunftsträchtigen handwerks- und techniknahen Lehrberufen, arbeitsmarktbenachteiligte Lehrlinge (z.B. mit gesundheitlichen Einschränkungen), Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation, Erwachsene (über 18 Jahren) mit Qualifikationsmängeln und Schulabbrecher.

Für Unternehmen aller Innovationsstufen

Leistungen

Finanzielle UnterstützungZuschussAusbildungskosten

Nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse zu den Ausbildungskosten (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand). Zielgruppe 1 (Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte, verlängerte Lehrzeit): € 150–453 monatlich je nach Bundesland und Lehrjahr. Zielgruppe 2 (Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen): € 300–900 monatlich. Die Förderung wird grundsätzlich für maximal 3 Jahre gewährt (jeweils 1 Jahr Bewilligung), bei verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die gesamte Lehrzeit. Regionale Unterschiede sind erheblich.

Einreichung

Das Programm ist laufend verfügbar. Beantragung ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen erforderlich, die vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen muss. Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist Voraussetzung. Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt. Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026. Regionale Unterschiede in Voraussetzungen und Förderhöhe möglich.

Ausschlüsse

Der Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG) sind von der Förderung ausgenommen.

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