Das Programm unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen bei der Ausbildung von Lehrlingen durch nicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse. Gefördert werden Lehrlinge mit geringem Frauenanteil in ihrem Beruf, arbeitsmarktbenachteiligte Lehrlinge, Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sowie Erwachsene zur Beseitigung von Qualifikationsmängeln. Die Förderhöhe und -voraussetzungen variieren erheblich je nach Bundesland, Lehrjahr und Zielgruppe. Eine Beantragung vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses ist erforderlich.
Antragsteller sind Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz oder land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden. Gefördert werden folgende Lehrlinge: junge und erwachsene Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil oder zukunftsträchtigen handwerks- und techniknahen Lehrberufen, arbeitsmarktbenachteiligte Lehrlinge (z.B. mit gesundheitlichen Einschränkungen), Lehrlinge mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation, Erwachsene (über 18 Jahren) mit Qualifikationsmängeln und Schulabbrecher.
Für Unternehmen aller InnovationsstufenNicht rückzahlbare monatliche Zuschüsse zu den Ausbildungskosten (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand). Zielgruppe 1 (Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte, verlängerte Lehrzeit): € 150–453 monatlich je nach Bundesland und Lehrjahr. Zielgruppe 2 (Erwachsene mit höherem Lehrlingseinkommen): € 300–900 monatlich. Die Förderung wird grundsätzlich für maximal 3 Jahre gewährt (jeweils 1 Jahr Bewilligung), bei verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die gesamte Lehrzeit. Regionale Unterschiede sind erheblich.
Das Programm ist laufend verfügbar. Beantragung ausschließlich über das eAMS-Konto für Unternehmen erforderlich, die vor Beginn des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses erfolgen muss. Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist Voraussetzung. Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt. Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026. Regionale Unterschiede in Voraussetzungen und Förderhöhe möglich.
Der Bund, politische Parteien und Anstalten im Sinne des § 29 Berufsausbildungsgesetz (BAG) sind von der Förderung ausgenommen.
Die Inhalte dieser Seite wurden stellenweise mit KI-Unterstützung erstellt. Du hast Feedback oder einen Fehler entdeckt? Dann melde dich gerne bei uns via E-Mail.
StartMatch ist ein eigenständiges Startup aus Wien. Wir unterstützen dich beim Beantragen von Förderungen und sind unabhängig von den erwähnten Förderstellen.

Robert Kopka
StartMatch Gründer & CEO
Nutze gratis unsere KI-gestützte Fördersuche, um den besten Match für dein Unternehmen zu finden.
Förderungen mit KI findenDie KI-Plattform für österreichische Unternehmensförderungen mit professioneller Beratung dort, wo es darauf ankommt.